Die Energieeinsparverordnung 2009 als
neue Herausforderung für die Hersteller
von Mauerziegeln

Die Bundesregierung hat am 30. April 2009 die Änderungsverordnung zur EnEV im Bundesgesetzblatt verkündet [1]. Damit tritt die grundlegend novellierte Verordnung zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Die Reduzierung des zulässigen Primärenergiebedarfs beheizter und gegebenenfalls gekühlter Gebäude von etwa 30 % gegenüber der aktuellen, schon 2007 novellierten Verordnung führt unter Berücksichtigung des bereits jetzt obligatorisch zu verwendenden regenerativen Anteils von Wärmeenergie zu einer zahlenmäßig etwas schwächeren Verschärfung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle.


1 Einleitung

Die Ziegelindustrie hat sich gut vorbereitet auf diese neuerliche Runde des CO2-Minderungsprogramms der Bundesregierung und kann sowohl mit herkömmlichen Lochziegeln als auch mit dämmstoffgefüllten Hochlochziegeln die Marktnachfrage befriedigen. Darüber hinaus bilden diese neuen hochwärmedämmenden Produkte die Basis für ein nachhaltiges Bauen, da hier insbesondere der geringe Primärenergiebedarf über die Nutzungsdauer eines Gebäudes die Bewertungskriterien der Nachhaltigkeit positiv beeinflusst.

Im Rahmen der Meseberger Klimabeschlüsse im August 2007 wurde die Reduzierung der CO2...

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