Keyria im Gläubigerschutzverfahren

Der Handelsgerichtshof von Paris hat den Beginn des Gläubigerschutzverfahrens (procédure de sauvegarde) für die Muttergesellschaft Keyria SAS und das Reorganisations­verfahren/Insolvenzverfahren (redresse­ment judiciaire) für einige in Frankreich ansässige Tochtergesellschaften eingeleitet.

Die Wirtschaftskrise und insbesondere die Flaute auf dem Baukeramikmarkt haben Keyria schwer getroffen. Die Tochterunternehmen von Keyria haben eine große Zahl von Auftragsstornierungen Ende 2008 und einen starken Rückgang ihrer Geschäfte seit Anfang 2009 hinnehmen müssen.

Mit dem Ziel, den Konjunktureinbruch durch umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen zu überwinden, hatte Keyria am 31. Juli einen Plan zur grundlegenden Umstrukturierung bekannt gegeben. Die entsprechende Finanzierung war Gegenstand eines Vorvertrages, dem der Handelsgerichtshof von Paris zugestimmt hatte. Diese konnte jedoch nicht realisiert werden, weil Keyria eine weitere Verschlechterung ihrer Märkte und der Geschäftschancen ihrer Tochterunternehmen verzeichnen musste.

Aufgrund dessen hat der Handelsgerichtshof von Paris das Gläubigerschutzverfahren für die Muttergesellschaft Keyria und Reorganisationsverfahren für die insolventen französischen Unternehmen (Adler, Ceric SA, Fimec, Hallumeca, Pelerin und Tecauma) eingeleitet. Während des vorgesehenen Beobachtungszeitraums von vier Monaten werden sie ihre Tätigkeit fortführen.

All diese Verfahren sind zentral am Handelsgerichtshof von Paris zusammengefasst.

Die Unternehmensleitung ist bestrebt, das hohe Niveau des Engagements für die Kunden beizubehalten, und wird alles tun, um die Kontinuität und Weiterführung gemeinsam entwickelter Pro­jekte sicherzustellen.

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