Dipl.-Ing. Katharina Liepach

CO2-Emissionshandel: Wie geht es ab 2013 weiter?

Der Bericht informiert über die aktuellen

Entwicklungen im Emissionshandel ab 2013.

1 Kleinanlagenregelung

Anlagen, die weniger als 25 000 Tonnen CO2 pro Jahr emittieren, können ab 2013 von den Mitgliedsstaaten nach Beratung mit den betroffenen Anlagen vom Emissionshandel ausgenommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

› Äquivalente Maßnahmen werden durchgeführt, damit gleichwertige Minderungen erreicht werden

› Ein Monitoring überwacht, dass nicht mehr als 25 000 t CO2/Jahr emittiert werden

› Werden mehr als 25 000 t CO2/Jahr emittiert, wird die Anlage wieder in den EU ETS aufgenommen

› Alle Informationen zu den genannten Bedingungen werden veröffentlicht

Derzeit unterliegen dieser Kleinanlagenregelung mehr als 80 % der am Emissionshandel teilnehmenden Keramikanlagen in Deutschland.

Deutschland wird nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMU) die Kleinanlagenregelung umsetzen. Laut BMU werden die Details der äquivalenten Maßnahmen (Energiemanagementsysteme?) ab Anfang 2011 mit den betroffenen Kreisen, also auch der Keramik, diskutiert. Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V. wird dabei die Positionierung der Industrie rechtzeitig initiieren und moderieren.  

 

2 Für alle Anlagen, die noch an EU ETS teilnehmen:

Das Cap

Alle Anlagen, die mehr als 25 000 Tonnen CO2 pro Jahr emittieren, und auch diejenigen, die nicht an der Kleinanlagenregelung teilnehmen wollen, verbleiben im Emissonshandel. Das EU-weite Cap von 2013 bis 2020 wird sich folgendermaßen gestalten (»1).

Ab 2010 werden von der jährlich zugeteilten Menge in 2010 jährlich 1,74 % abgezogen. Das Cap in 2020 entspricht einer Emissionsminderung von minus 21 % in 2005.

 

2.1 Kostenlose Zuteilung

Die kostenlose Zuteilung wird europaweit einheitlich über so genannte Benchmarks erfolgen. Die Zuteilung wird pro Anlage mithilfe folgender Formel vorgenommen werden:

 

Zuteilung = BM x Produktion x CL x LR x WR(1)

 

BM = Benchmark

Produktion = Durchschnittsproduktion einer Basisperiode

(diskutiert wird 2005 – 2008)

CL = Carbon-Leakage-Faktor

(0,8 in 2013 stufenweise vermindert bis 0,3 in 2020 bzw. 1)

LR = linearer Reduktionsfaktor

(seine Anwendung wird derzeit diskutiert)

WR = weiterer Reduktionsfaktor (wenn Zuteilung > Cap)

 

2.2 Benchmarks

Die europaweit einheitlichen Benchmarks werden im Kommitologieverfahren erarbeitet, d.h., die Kommission macht einen Vorschlag, den dann Parlament und Rat beraten und dem sie in der Regel zustimmen. Ansprechpartner für die Kommission ist der europäische Ziegelverband TBE, wobei sich der Bundesverband der deutschen Ziegelindustrie e.V. aktiv in die entsprechenden Gremien einbringt. Die Benchmarks sollen je Produkt den Durchschnitt der europaweit besten 10 % in 2007 und 2008 darstellen. Da die Datengrundlage dafür nicht vorliegt, hat die Kommission eine Studie für jede Branche von einem Beraterkonsortium erstellen lassen. Die Studie für die Keramik wurde von Ecofys erarbeitet (siehe: http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/pdf/bm/BM%20study%20-%20Ceramics.pdf)

In dieser Studie werden fünf Benchmarks für die Ziegelindustrie vorgeschlagen: schwere Hintermauerziegel, leichte Hintermauerziegel, Vormauerziegel, Pflasterziegel und Dachziegel. Anhand der vorliegenden Daten konnten bisher nur drei Benchmarks dargestellt werden:

› 114 g/kg Ziegel für Hintermauerziegel

› 133 g/kg Ziegel Vormauerziegel

› 151 g/kg Ziegel Dachziegel

Die Lobbyarbeit des europäischen Ziegelverbandes TBE konzentriert sich nun darauf, die Datenbasis zu verbessern. Für Hintermauerziegel hält TBE zwei Benchmarks für nicht angemessen, da europaweit sehr verschiedene Hintermauerziegel produziert werden und in dieser Produktgruppe die prozessbedingten Emissionen sehr stark variieren. Deshalb soll nach Meinung von TBE als Rückfallposition (die so genannte fall-back option) auf einen Energieeffizienzbenchmark (Grundlage: Erdgas) zurückgegriffen werden. Bis 31.12.2010 sollen die Details zu den Benchmarks (wie viele, welche Höhe) festgelegt werden.

 

2.3 Carbon Leakage

Derzeit ist die Ziegelindustrie noch nicht als Carbon Leakage gefährdet eingestuft. Grund ist, dass die geforderte Außenhandelsintensität mit Nicht-EU–Staaten nicht nachgewiesen werden konnte. Auf Druck der Ziegelindustrie ist es jedoch gelungen, im Erwägungsgrund 16 des Beschlusses der Kommission zum Carbon Leakage vom 24.12.2009 die Ziegelindustrie explizit zu nennen und zu vermerken, dass eine erneute Bewertung so schnell wie möglich stattfinden soll. Der europäische Ziegelindustrieverband TBE hat nun die Beraterfirma PriceWaterhouseCoopers beauftragt, eine qualitative Studie vorzunehmen. In dieser Studie soll gezeigt werden, dass es ohne die Carbon–Leakage–Einstufung zu massiven Marktverwerfungen kommen wird. Weiterhin soll auf die veränderte wirtschaftliche Situation der Ziegelindustrie seit 2008 eingegangen werden. Schlussendlich wird auch die Situation in den Randgebieten Europas untersucht werden. Mithilfe dieser Studie soll die Ziegelindustrie in 2010 auf die Carbon-Leakage-Liste kommen, sodass die Zuteilung ab 2013 mit dem Carbon-Leakage-Faktor 1 erfolgen kann.

 

3 In Kopenhagen kein Ergebnis

Auf der internationalen Klimaschutzkonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 konnte kein Kyoto-Nachfolgeabkommen verabschiedet werden. Daran soll nun bis zum Auslaufen des Kyoto-Protokolls Ende 2012 mit Hochdruck gearbeitet werden. Für den europäischen Emissionshandel heißt das, dass das Minus–20%–Ziel (siehe Abbildung) nicht wie geplant auf minus 30% angehoben wird. Dies hätte weitere massive Kürzungen der Zuteilung der Anlagenbetreiber zu Folge.

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