Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Steigende Anforderungen in der zweiten Runde

Notwendiges Übel oder Profit durch Energiekostenersparnis? Diese Diskussion ist derzeit nicht nur in Ziegeleien aktuell, sondern in allen energieintensiven Unternehmen. Unbestritten dabei ist, dass ein erhöhter Aufwand betrieben werden muss, um eine Steuererleichterung zu erlangen. Die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, kann aber ganz klar mit „Ja“ beantwortet werden.

Die Ziegelindustrie als energieintensiver Industriezweig hat bereits seit vielen Jahren ihren Energieverbrauch stetig minimiert. In der Vergangenheit wurden zahlreiche verfahrenstechnische Verbesserungen entwickelt und umgesetzt. Auch durch die Optimierung von Masseversätzen und Masseströmen konnten bereits Energieeinsparungen und somit Kostenreduzierungen realisiert werden. Da jede Ziegelei in beiden Bereichen ihre ganz eigenen Gegebenheiten aufweist, sind immer individuelle Lösungsansätze gefragt.

Aufgrund der Novellierung der Energie- und Stromsteuerdurchführungsverordnung sind energieintensive Unternehmen dazu verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen, wenn sie weiterhin den Spitzensteuerausgleich erhalten wollen. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es vier verschiedene Wege, diese Anforderungen zu erfüllen:

› Zertifizierung nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)

› Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001

› jährliche Energieaudits nach DIN EN 16247-1

› alternatives System nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV), das von den meisten gewählt wird

Die letztgenannte Möglichkeit wurde geschaffen, um kleine und mittlere Unternehmen nicht über Gebühr mit der Etablierung eines EnMS zu belasten. Während der sich über drei Jahre erstreckenden Einführungsphase werden die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise sukzessive gesteigert. Im ersten Jahr reichte es aus, die eingesetzten Energieträger tabellarisch zu erfassen und zu analysieren. 2014 ist es erforderlich, zusätzlich die energieverbrauchenden Anlagen und Geräte in einer vorgegebenen Tabelle zu dokumentieren. Die Erteilung des notwendigen Testates wird, wie bereits im Vorjahr, durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgen. Alle hierfür erforderlichen Prüfungen und Kontrollen sind laut SpaEfV ab 2014 während eines Vor-Ort-Termins durchzuführen. Findet dieser Termin bereits während des ersten Kalenderhalbjahres statt, kann durch den erbrachten Nachweis (Vordruck 1449) wie gewohnt eine unterjährige Steuerentlastung nach § 10 StromStG oder nach § 55 EnergieStG beantragt werden (bis spätestens zum 31. Juli).

Allen oben genannten Ansätzen ist es gemein, den Energieverbrauch der Unternehmen langfristig zu senken. Dies setzt eine Bestandsaufnahme voraus, die sämtliche Energie- und Stoffströme ermittelt, datenmäßig erfasst und energetisch beurteilt. Schematisch in Sankey-Diagrammen dargestellt wird sehr schnell deutlich, in welchen Bereichen die effektivsten Maßnahmen für eine Energieeinsparung getroffen werden können. Durch die gezielte Erfassung aller relevanten Gas- und Luftvolumenströme, Temperaturen und Energiemengen konnten in verschiedenen Ziegelwerken verfahrenstechnische Ansätze entwickelt und realisiert werden. Diese  beeinflussten nicht nur die Energiebilanzen positiv, sondern führten auch zu einer Verbesserung der Produktqualität. Die verfahrenstechnische Optimierung ergab meist eine Energiekostenersparnis von mehr als 10 %.

Die neue Gesetzgebung macht es erforderlich, sämtliche Energieträger auch hinsichtlich ihrer Kosten zu betrachten. Bisher wurde das Augenmerk in der Regel auf den Gas- bzw. Ölverbrauch gerichtet, da hier, gemessen in kWh, die größten Verbräuche vorliegen. Betrachtet man allerdings die prozentuale Kostenverteilung, spielt auch der Stromverbrauch eine erhebliche Rolle in der Gesamtbilanz. Hier ergeben sich völlig neue Ansätze. So kann durch die Analyse der Lastgangverteilung, eine Ermittlung der preisbestimmenden Lastspitzen, eine hohe Kostenersparnis erzielt werden. Der Strompreis für Großkunden errechnet sich im Wesentlichen aus dem Arbeitspreis, dem Leistungspreis und dem zu entrichtenden Netzentgelt. Der Arbeitspreis beziffert die Kosten je Kilowattstunde (kWh) verbrauchter Energie. Diese Kosten sind somit nur durch einen Minderverbrauch beeinflussbar. Der Leistungspreis hingegen richtet sich nach der Höhe der vom Versorger bereitgestellten Leistung, der Spitzenlast. Üblicherweise bilden die Versorger Leistungsmittelwerte im Viertelstundentakt. Stellt nur eine einzige Viertelstunde einen Ausreißer nach oben dar, erhöht sich der „Bereitstellungspreis“. Das hat spürbare Auswirkungen auf die Jahresrechnung. Bei einer Überschreitung der festgelegten Spitzenlast erhöht sich der Leistungspreis im folgenden Abrechnungsjahr entsprechend des größten Viertelstunden-Verbrauchs. „Das Netzentgelt ist laut Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bei Letztverbrauchern mit zeitlich begrenzter hoher Leistungsaufnahme individuell durch den Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen anzubieten. Die Bemessung hat den Beitrag des Verbrauchers zu einer Senkung der Kosten der Netz- oder Umspannebene, an die der Letztverbraucher angeschlossen ist, widerzuspiegeln“ [StromNEV].

Der Netzbetreiber versorgt sowohl Unternehmen als auch die umliegenden Haushalte mit Strom. Daraus ergibt sich für ihn ein wiederkehrender Lastgang, der das typische Tages-, Wochen- und sogar Jahresverhalten der Verbraucher widerspiegelt. Gelingt es dem Ziegler, durch eigene Lastgangmessungen den Stromverbrauch genau dann zu reduzieren, wenn die Haushalte Spitzenlasten verursachen, profitiert der Netzbetreiber. In diesem Fall sieht § 19 Abs. 2 Satz 1 der StromNEV vor, dass dem Endverbraucher, der einen erheblich anderen Verlauf des Lastgangs hat, ein individuelles Netzentgelt angeboten werden muss. Das bedeutet, dass durch eine Verringerung des Strombezuges der Ziegelei während der Spitzenlastzeiten der umliegenden Verbraucher ein deutlich geringeres Netzentgelt verhandelt werden kann.

Zusammenfassung

Um Stromkosten zu sparen, ist es wichtig, den Energieverbrauch in kWh zu senken und genau hinzuschauen, wann die Energie benötigt wird.

Die Einführung eines Energiemanagementsystems, oder für KMU’s des alternativen Systems laut SpaEfV, sichert nicht nur die Steuer-
erleichterungen, sondern trägt auch zu einer signifikanten Energiekostenersparnis bei. Das Institut für Ziegelforschung unterstützt die Ziegler gern in allen genannten Bereichen.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 6/2017

Energetische Optimierung eines Tunnelofens durch Entkopplung des Wärmeverbundes Ofen und Trockner

Die Entkopplung des Wärmeverbundes von Ofen und Trockner mit einem vor- bzw. nachgeschalteten Ofentunnel stellt eine kostengünstige Möglichkeit dar, den Energieeinsatz eines Ziegelwerkes zu...

mehr
Ausgabe 11/2013

Erstellung von Energiebilanzen an Trocknern und Öfen als Grundlage für das Energiemonitoring

Die Firma Rotho bietet mit ihren Energieaudits an Trocknern und Öfen Betreibern von Ziegelwerken die Möglichkeit: ›?zunächst die grundlegende Energiesituation (Brennstoff- und Stromverbrauch) am...

mehr
Ausgabe 5/2017

Weniger Energieverbrauch dank intelligenter Feuerfesttechnik

Refratechnik Ceramics GmbH (ehemals Burton) fokussiert sich seit Langem auf energiesparende Feuerfest-Lösungen. Sowohl die globale Lage als auch die ökonomische Situation der einzelnen Unternehmen...

mehr
Ausgabe 1-2/2013 Dr.-Ing. Volker Albrecht1 and/und Dipl.-Ing. Ralf Borrmann2

Erfahrungen mit Energiemanagment in der Ziegelindustrie

1 Verpflichtung zum Energiemanagement? Seit 2012 erfolgte eine Begrenzung der EEG-Umlage (EEG  §40 ff) nur noch, wenn eine Zertifizierung nach EMAS oder DIN ISO 50001 Energiemanagementsystem erfolgt...

mehr
Ausgabe 11/2012

Einsparmöglichkeiten bei den Strom-Netzkosten

Das deutsche Stromnetz ist in vier Haupt- und drei Zwischen-Spannungsebenen unterteilt. Dabei liegen das Höchst- und Hochspannungsnetz im Besitz der Übertragungsnetzbetreiber und das Mittel- und...

mehr