Gasspeicherumlage wird nicht mehr erhoben
Seit dem 1. Januar 2026 fällt die Gasspeicherumlage weg. Das entsprechende Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage (Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes) war am 6. November 2025 im Bundestag beschlossen worden und am 28. November in Kraft getreten. Mit dieser Umlage hatten Unternehmen und Privatleute die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher mitgetragen.
Der Wegfall der Gasspeicherumlage soll laut einer Mitteilung des Bundestages vom 6. November 2025 die Erdgaskosten für Unternehmen und Privathaushalte senken und diese so entlasten. Stattdessen wolle die Bundesregierung ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf mache die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus.
Die Gasspeicherumlage war am 1. Oktober 2022 in Reaktion auf die mit dem Ausbruch des Krieges sich verteuernde und verknappende Erdgasversorgung eingeführt worden. Ziel derselben war, eine Gasmangellage zu verhindern und die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher in Deutschland zu decken. Die Gasspeicherumlage betrug seit dem 1. Juli 2025 2,89 EUR/MWh, festgelegt durch Trading Hub Europe GmbH.
