Probenahme als Grundlage aussagekräftiger Roh- und Werkstoffuntersuchungen

Die Probenahme, beginnend mit der richtigen Dokumentation der erforderlichen Daten und der Auswahl von geeigneten Mitteln und Vorschriften, gestaltet sich sehr oft zu einem mühevollen und nicht selten auch kostspieligen Teil der Wareneingangs-, Halbfabrikate- und Endkontrolle. Die Vorlagen für die Probenahme in Form von Normen, gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien sind sehr begrenzt. Trotzdem lassen sich für viele Bereiche, in denen Proben gezogen und verarbeitet werden, mit oft einfachen Methoden und Hilfsmitteln geeignete Vorschriften erarbeiten, um eine repräsentative Probenahme zu ermöglichen. Es lohnt auf jeden Fall, sich auf eine optimale Probenahme vorzubereiten und diese nach eigenen oder im Vortrag bezeichneten Vorschriften durchzuführen. Denn: Was nutzen gemessene Werte von aufwendig durchgeführten Untersuchungen, wenn man nicht sicher sein kann, dass diese auch reproduzierbar und aussagekräftig sind? Auch im Hinblick auf vielleicht anstehende Reklamationen sollten die Vorgehensweisen der Probenahme in Vorschriften festgelegt und als Bestandteil von Prüfplan und QS-Vereinbarung zwischen Kunden und Lieferanten vertraglich fixiert werden. Eine gute Probenahme ist der unabdingbare Grundstein für eine funktionierende und verlässliche Qualitätskontrolle innerhalb des Betriebes und schützt vor so mancher bösen Überraschung.

Dipl.-Ing. (FH) Stefan Link, Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe – Glas/Keramik-GmbH

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