Schallschutz – die neue DIN 4109

Der bisher übliche baurechtliche Schallschutznachweis nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 1, kann den zu erwartenden Schallschutz nur unzureichend prognostizieren und schließt in bestimmten Fällen Mauerwerk aus Mauerziegel mit „schalltechnisch ungünstiger Lochung“ und Roh­dichten < 0,8 als flankierende Bauteile aus.

Der Blick auf die schalltechnische Qualität eines trennenden Bauteils, wie z.B. eine Wohnungstrennwand oder eine Trenndecke, unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen in Abhängigkeit von der mittleren flächenbezogenen Masse der flankierenden Bauteile reicht somit zukünftig nicht...

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