Geiger Gruppe erhält Zulassung für keramischen Betonzusatzstoff aus Produktion von Hörl & Hartmann

Die Geiger Gruppe hat, laut Pressemitteilung des Unternehmens vom 19. Februar 2026, für ihren neu entwickelten Betonzusatzstoff Concrelat die offizielle Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erhalten. Partner dieser Entwicklung war das deutsche Ziegelunternehmen Hörl & Hartmann GmbH & Co. KG.

Bei Concrelat handelt es sich um Ziegelschleifmehl, das beim Planschleifen von Hintermauerziegeln im Herstellwerk der Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG in Dachau anfällt. Dieses Mehl darf laut Zulassungsbescheid als Betonzusatzstoff Typ II für die Herstellung von Beton nach DIN 1045-2 hergestellt und verwendet werden.

Durch den Einsatz von Concrelat lasse sich der Zementanteil im Beton um bis zu 20 Prozent reduzieren. Damit können, so Geiger in der Pressemitteilung, wertvolle Primärrohstoffe eingespart und CO2-Emissionen deutlich verringert werden. Die Leistungsfähigkeit wurde extern durch die MPA Stuttgart sowie das Deutsche Institut für Bauphysik geprüft. Die Ergebnisse bestätigen, dass Concrelat als vollwertiger Betonzusatzstoff eingesetzt werden kann.

Mit der Zulassung erhalte ein keramischer Reststoff eine neue Funktion im Beton und schließt einen bisher ungenutzten Materialkreislauf zwischen Ziegel- und Betonindustrie. Concrelat komme bereits in den Transportbetonwerken der Geiger Gruppe zum Einsatz.

Das Unternehmen bewertet diesem Schritt sehr positiv: „Mit Concrelat zeigt die Geiger Gruppe erneut, wie Kreislaufwirtschaft im Bausektor konkret gelingt: Ein vorhandenes Material wird direkt weiterverwendet, Zement wird teilweise ersetzt, und regionale Wertschöpfungsketten werden gestärkt. Kurze Wege, die enge Zusammenarbeit mit der Ziegelindustrie und die direkte Integration in bestehende Prozesse machen deutlich, wie ein zirkulärer Baustoff in der Praxis funktioniert.“

„Wir sind stolz, dass die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geiger Gruppe zu dieser erfolgreichen Zulassung geführt hat. Sie unterstreicht, wie viel Potenzial in gemeinsamer Innovationskraft steckt, wenn Unternehmen über Branchengrenzen hinaus denken“, erklärt Hörl & Hartmann auf ihrer Website.

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