Erfahrungen bei der Re-Zertifizierung nach Anforderung der ISO 50003

Seit dem 14. Oktober 2017 gilt für Erst- und Re-Zertifizierungen die DIN ISO 50003. Seit März 2018 ist nach Vorgabe der DakkS die DIN ISO 50003 von den Auditoren auch bei einem Überprüfungsaudit anzuwenden.

Die Ausstellung eines Zertifikates basiert seitdem auf dem Nachweis eines funktionsfähigen Managementsystems und der nachgewiesenen Verbesserung der „Energetischen Leistung“.

Zusätzlich wurden mehrere Leitfäden zur Umsetzung spezieller Teile der ISO 50001 veröffentlicht. Die ISO 50003 präzisiert die Anforderungen dahingehend, dass Energieeinsparungen/Effizienzverbesserungen zukünftig erforderlich und dem Auditor/Zertifizierer plausibel zu belegen sind. Eine nicht erreichte Verbesserung der energiebezogenen Leistung (ebL) kann daher als Abweichung gewertet werden.

Das bedeutet, dass ohne Dokumentation von Messdaten kein plausibler Nachweis möglich ist.

Dr.-Ing. Volker Albrecht, Energiemanagement und Consulting

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