17.06.2011 News: Ersatzneubau muss fester Bestandteil der Energiewende werden – zu hohe Belastung für Altbaubesitzer

Besser neu als „schlecht geflickt“: Wer heute in Wohngebäude investiert, muss sich den zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels und des demografischen Wandels stellen. Umfragen und Studien haben ergeben, das heute nur 5 % aller Wohnungen barrierearm bzw. barrierereduziert nutzbar sind. Der Zuschnitt und die Grundrisse von großen Teilen des Wohngebäudebestands sind daher nicht als zukunftsfähig anzusehen, wenn nur eine reine energetische Modernisierung dieser Bestände erfolgt. Das gilt auch für Hausbesitzer. Da eine energetische und altersgerechte Vollmodernisierung aber oft teurer ist als ein Ersatzneubau, sollen nach Forderungen der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V. (DGfM) als Dachverband der deutschen Mauerwerksindustrie auch für den Ersatzneubau KfW-Förderkriterien sowie steuerliche Anreize im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Energiewende gesetzt werden.

„Das ist dann notwendig, wenn ein Altbau sich – insbesondere unter energetischen und altersgerechten Gesichtspunkten – nicht mehr wirtschaftlich sanieren lässt“, sagt Dr. Ronald Rast. Nach Angaben des Geschäftsführers der DGfM ist dies bei mehr als jedem zehnten Wohnhaus in Deutschland der Fall. „Ohne einen Steueranreiz scheuen Hausbesitzer, Erben und institutionelle Investoren jedoch den Abriss und einen anschließenden Neubau genauso wie eine unwirtschaftliche  Vollmodernisierung. Die Folge: Es passiert nichts. Klimapolitisch sei dies jedoch unvertretbar mit den Zielen der Bundesregierung.

Ein weiteres Defizit sieht der Dachverband der deutschen Mauerwerksindustrie bei der bisherigen Vorgabe, das zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungs-maßnahmen an Wohngebäuden gemäß §7e ein Mindeststandard “Effizienzhaus 85“ erreicht werden muss. „Die Messlatte für die Energiespar-Sanierung bei Altbauten liegt zu hoch. Hauseigentümer werden regelrecht abgeschreckt“, sagt Dr. Ronald Rast.

 Der DGfM-Geschäftsführer weist darauf hin, dass bei einer energetischen Altbausanierung die strengen Grenzwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vielen Hausbesitzern als „nahezu unerreichbar erscheinen“. Das „KfW-Effizienzhaus 100“ beispielsweise stehe für einen Altbau, der durch eine energetische Sanierung auf Neubauniveau gebracht werde. Ist ein „Energieeffizienzhaus 85“ gefordert, darf ein sanierter Altbau nur 85 Prozent der Energie verbrauchen, die für einen Neubau in Deutschland maximal zulässig ist.„Um dies zu erreichen, müssen die Hausbesitzer zu tief in die Tasche greifen. Die Investitionen sind einfach zu hoch. Viele werden deshalb die Finger ganz von der Gebäudesanierung lassen“, so Rast. Genau das könne aber nicht im Interesse der Bundesregierung liegen.

Der Dachverband der deutschen Mauerwerksindustrie fordert deshalb niedrigere Standards als Voraussetzung für steuerliche Anreize zur Altbausanierung: „Das ‚Energieeffizienzhaus 115’ wäre attraktiv. Hier könnten Hausbesitzer schon mit deutlich geringeren Investitionen eine Menge zum Energiesparen beitragen“, so Ronald Rast.

Ein Fehler sei allerdings, den Startpunkt für steuerliche Anreize ins nächste Jahr zu verschieben. „Das wird zu einem Investitionsstau führen. Kein Bauherr wird in den kommenden Monaten mit dem Bau oder der Sanierung seines Hauses beginnen, wenn ihm dadurch steuerliche Vorteile verloren gehen“, sagt Ronald Rast. Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau fordere daher, mit den steuerlichen Anreizen keinen Tag länger zu warten. „Denn je mehr Baumaßnahmen noch vor dem Winter starten, desto besser ist es für alle – für die Hausbesitzer, die Mieter und für das Klima“, so Rast.

 

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