Baustoffindustrie begrüßt EU-Leitlinien zur Rohstoffgewinnung in Natura 2000-Gebieten

Die Baustoffindustrie begrüßt die neuen Leitlinien der Europäischen Kommission zur Rohstoffgewinnung in Natura 2000-Gebieten, die in den letzten Jahren auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) in den Mitgliedstaaten der EU ausgewiesen wurden. „Die Kommission erkennt mit den Leitlinien ausdrücklich die hohe Bedeutung der Rohstoffsicherung für die volkswirtschaftliche Entwicklung an und stellt erstmals klar, dass der Abbau von Rohstoffen auch in Natura 2000-Gebieten möglich ist“, sagte BBS-Präsident Andreas Kern. In den Leitlinien greift die Kommission die spezifischen Bedingungen des Rohstoffabbaus auf, die eine Vereinbarkeit der wirtschaftlichen Belange mit dem Schutz der Artenvielfalt ermöglichen. Der Leitfaden dokumentiert daher auch viele praktische Beispiele, die zeigen, wie durch ein nachhaltiges betriebliches Naturschutzmanagement hochwertige ökologische Nischen geschaffen und gesichert werden können.
In Deutschland sind durch die Baustoff-, Steine-und-Erden-Industrie auf ehemaligen und betriebenen Abbauflächen zahlreiche Areale für den Natur- und Artenschutz geschaffen worden. Der BBS setzt sich intensiv für die Anerkennung dieser industriellen Vorleistungen ein. Bereits 2004 unterzeichnete der BBS eine „Gemeinsame Erklärung“ zur nachhaltigen Rohstoffsicherung mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) sowie den Industriegewerkschaften Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). „Uns kommt es nun darauf an, dass die neuen Leitlinien bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland so umgesetzt werden, dass sowohl die Rohstoffgewinnung als auch der Natur- und Artenschutz zu ihrem Recht kommen“, betonte Kern.

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