Neue Regelungen für Ziegelflachstürze

Flachstürze wurden in Deutschland seit 1977 in der Flachsturz-Richtlinie sowie ergänzenden bauaufsichtlichen Zulassungen geregelt. Mit der Umstellung der Bemessung auf das Teilsicherheitskonzept war hier eine Überarbeitung erforderlich. Tragende Flachstürze mit Zuggurten aus Ziegelformsteinen werden zukünftig durch bauaufsichtliche Zulassungen geregelt. Mauerwerk  mit unvermörtelten Stoßfugen ist seit vielen Jahren die überwiegend verwendete Bauweise in Deutschland. Im Bereich von Flachsturz-Übermauerungen war bisher jedoch die Vermörtelung der Stoßfugen vorgeschrieben. Eine weitere neue bauaufsichtliche Zulassung ermöglicht erstmals die Ausführung von nicht tragenden Flachsturz-Übermauerungen mit großformatigen Ziegeln ohne Stoßfugenvermörtelung.

1 Einleitung

Die Flachsturz-Richtlinie [1] aus dem Jahr 1977 ist im Entwurf der Musterliste der technischen Baubestimmungen September 2008 zur Streichung vorgesehen und steht damit kurz vor der bauaufsichtlichen Außerkraftsetzung.

Die Richtlinie wurde in einer Arbeitsgruppe aus Bauaufsicht, Industrie und Wissenschaft überarbeitet und an das Teilsicherheitskonzept angepasst. Leider war die geplante Umsetzung in eine gemeinsame Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerkbau (DGfM) nicht möglich, da in einigen Fällen geringfügige Unterschreitungen der Mindestbetondeckung der Bewehrung...

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